Teil I: Strahlenbiologie und Strahlenschutz
Die gesundheitliche Relevanz der Radioaktivität und der damit verbundenen ionisierenden Strahlung ist eine wissenschaftlich abgesicherte Tatsache. Jede überschüssige und unnatürliche Dosis radioaktiver Strahlung bewirkt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko - insbesondere Krebs. Vor dem Hintergrund neuerer Untersuchungen wird immer deutlicher, daß das Strahlenrisiko im Bereich kleiner Strahlendosen noch immer weit unterschätzt wird. Zudem wird im Niedrigdosisbereich neben Krebserkrankungen auch zunehmend von Krankheitsbildern und Effekten berichtet, die nicht unmittelbar mit einer Tumorentstehung zusammenhängen wie z.B. Störungen des Immunsystems, des Nervensystems und „oxidativem Stress“. Innerhalb des internationalen Strahlenschutzes wurden diese Beobachtungen seit fast 50 Jahren konsequent mit Rücksichtnahme auf die Nuklearindustrie vernachlässigt und nur bedingt zu Empfehlungen und Grenzwertfestlegungen herangezogen. Aus Vorsorgeaspekten kann die baubiologische Untersuchung und Bewertung der Baustoff-Radioaktivität und der Radon-Konzentration eine effektive Reduzierung der persönlichen Dosis der gefährlichsten aller Strahlenarten liefern.
Aus der Vielseitigkeit der heutzutage anfallenden umweltbedingten Risiken ist es oft aufgrund von mangelnden Untersuchungsergebnissen praktisch unmöglich, eindeutige Ursache-Dosis-Wirkungsbeziehungen aufzustellen. Bei Einhaltung der daraus resultierenden Grenzwerte kann von keiner Stelle ein Schutz der Gesundheit garantiert werden. Hier ist es nun angezeigt, die Bedeutung des Wortes „Grenzwert“ in das richtige Licht zu rücken, so wie es im März 1998 von Prof. Dr. Roland Scholz bei seinem Vortrag bei dem internationalen Kongreß „Die Wirkungen niedriger Strahlendosen“ in Münster nahegelegt wurde. Demnach gilt sinngemäß:
Grenzwerte sind dazu geschaffen, um das Gesundheitsrisiko der Allgemeinbevölkerung im Sinn einer wirtschaftlichen Verträglichkeit in angemessenen Grenzen zu halten, wobei ein statistisch ermittelter Verlust an Lebenstagen oder -jahren für die Bevölkerung in Kauf genommen werden muß.
Glücklicherweise gilt in der Baubiologie und für alle baubiologischen Untersuchungen:
Jede machbare Reduzierung ist anzustreben, Maßstab ist stets die Natur.
Strahlenschutz in Deutschland wird in erster Linie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK) reglementiert.
Die akut tödliche Strahlendosis liegt nach heutigen Erkenntnissen bei ca. 7 Sievert (Sv). Die amtliche Röntgenverordnung hielt Anfang des Jahrhunderts ganze 2,5 Sievert pro Jahr noch für unbedenklich. Nach dem 2. Weltkrieg waren es nur noch 250 mSv/a (Millisievert pro Jahr) und Anfang der 60er Jahre noch 5 mSv/a. Heute gilt für die allgemeine Bevölkerung als Empfehlung ein Wert unter 2 mSv/a.Die aktuelle Strahlenschutzverordnung fordert für die Bevölkerung, daß neben der natürlichen Umgebungsstrahlung die zivilisatorische Zusatzbelastung höchstens 1,5 mSv/a ausmachen darf. Für den Arbeitsplatz sind es nach Verordnung 15 bzw. 50 mSv/a. Zum Vergleich: Hintergrundbelastung im Mittel (ohne medizinische Anwendungen) ca. 2,6 mSv/a.
Konform mit diesen Empfehlungen wird für Baustoffe dazu geraten, eine Gesamtbelastung von 1,5 mSv/a innerhalb von Häusern nicht zu überschreiten. Eine Überprüfung wird durch ein spezielles Bewertungsschema für Baustoffradioaktivität ermöglicht. Leider liegen derzeit nur sehr wenige Baustoffgutachten vor.
Es zeigt sich bei kritischer Betrachtung, daß die gültigen Empfehlungen durch auffällige Baumassen-Radioaktivität und Radonbelastungen in Häusern leicht um ein Vielfaches überschritten werden können. Die baubiologischen Richtwerte beziehen sich auf die prozentuale Erhöhung der Gammastrahlung bezogen auf die jeweilige natürliche Umgebungsstrahlung. Sie berücksichtigen die Störungen durch Baustoffe und setzen die untere Grenze auf 30% Erhöhung, über 100% sind als extreme Anomalie an Schlafplätzen zu bewerten.
Die SSK empfiehlt für Wohnräume Jahresmittelwerte der Radonkonzentration bis 250 Bq/m3 nicht zu überschreiten. Ab 1000 Bq/m3 werden erst umfangreichere Sanierungsmaßnahmen empfohlen. In Gebieten mit erhöhten Radon-Vorkommen wird jedoch empfohlen, neue Häuser generell radongeschützt zu bauen. Die baubiologischen Richtwerte für Radon orientieren sich an den durchschnittlichen Jahresmittelwerten im Freien (Bodennähe ca. 15 Bq/m3). Ab 20 Bq/m3 treten schwache Anomalien auf und über 200 Bq/m3 sind bereits als Extremwerte zu betrachten.
Auf dem Gebiet des internationalen Strahlenschutzes hat eine einzige Expertenkommission einen besonders großen Einfluß auf politischer Ebene. Diese Organisation nennt sich International Commission on Radiological Protection, kurz ICRP. Die ICRP besteht aus 13 Wissenschaftlern und wird als die höchste Autorität auf dem Gebiet des Strahlenschutzes betrachtet. Es gibt keine vergleichbare Einrichtung für die Schutzbestimmungen und die Regulierung von anderen Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und in der Umwelt. Derzeit wächst die Kritik an dieser Kommission, da deren Empfehlungen in der Vergangenheit und bis in die heutige Zeit nicht dem Stand der wissenschaftlichen Strahlenforschung entsprechen. Dieser Kommission wird u.a. vorgeworfen, sich zu sehr den Anforderungen der Nuklearindustrie zu unterwerfen und gezielt kritische, besorgte und unabhängige Wissenschaftler (u.a. Nobelpreisträger Linus Pauling) ausgegrenzt zu haben. Die SSK hat die Empfehlungen der ICRP bisher immer ohne Änderungen oder kritische Anmerkungen für den deutschen Strahlenschutz in Deutschland übernommen. Parallelen zu der heutigen kontroversen Diskussion über die Wirkung nichtthermische Wirkungen bei hochfrequenter Strahlung liegen auf der Hand.
Autor:
Dr. Thomas Haumann, Essen Umweltanalytik und Baubiologie
Quellen:
Erschienen in Wohnung und Gesundheit Frühjahr 2000, Nr. 94 (ISSN 0176-0513)
Dipl.-Ing. Hansmartin Kirschmann
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Initiativen:
Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V.
Baubiologische Beratungsstelle IBN-autorisiert
Verein Deutscher Ingenieure VDI e.V.
Institut der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute AGÖF e.V.
Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie DGUHT e.V.