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Kirschmann Baubiologie
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Elektrosmog - Verordnung: Schmutz und Schummel

(26. BImSchV) aus WOHNUNG+GESUNDHEIT, Heft 82, 1997

  


Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat sie vorgeschlagen, die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) (im folgenden „Elektrosmog - Verordnung“). Die Bundesregierung hat sie am 22. Mai 1996 akzeptiert und an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser willigte trotz scharfer Proteste von Wissenschaftlern, Umweltverbänden und Parteien ein. Seit dem 1. Januar 1997 ist sie nun rechtskräftig, die sogenannte Elektrosmog - verordnung. Sie soll laut Merkel „mit festgelegten Grenzwerten für Rechtssicherheit sorgen“. Das Ziel sei „Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und zur Verfahrensvereinfachung und Investitionssicherheit im Bereich der Sendeanlagen und Stromversorgung beizutragen, insbesondere beim Mobilfunk und Bahnstrom, bei Transformatoren, Hochspannungs- und Erdleitungen.“

 Fragen über Fragen

Warum gelten die Verordnungswerte nur für ortsfeste Strom- und Sendeanlagen, warum nicht für Geräte? In der unmittelbaren Nähe einiger Haushalt- oder Bürogeräte kann man höhere Feldstärken messen als unter Hochspannungsleitungen oder neben Trafostationen. Mit der Handyantenne am Ohr ist man weit stärkeren (grenzwertüberschreitenden!) Feldern ausgesetzt als neben einem Mobilfunkturm. Nerven werden von den Feldern des Heizkissens oder des Radioweckers ebenso angegriffen wie von denen ortsfester Stromanlagen.

Warum gelten die Grenzwerte nicht für die öffentlich-rechtlichen Sender? Gerade die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender (speziell Lang-, Mittel- und Kurzwelle) strahlen mit stärksten Leistungen ins Land, die noch aus der Zeit des kalten Krieges stammen. Kein Lebewesen, keine Zelle, kein Muskel... kann differenzieren zwischen öffentlich-rechtlichem oder privat-gewerblichem Elektrostreß.

Warum werden die Funk- und Radaranlagen des Militärs nicht berücksichtigt? Bundeswehr, Behörden, Polizei und Bundesgrenzschutz haben ohne Auflagen freie Bahn in der Art und Intensität der von ihnen verursachten elektromagnetischen Strahlung.

Warum gelten die Grenzwerte nur für bestimmte Frequenzen und Frequenzbereiche? Über 50 Hz besteht eine Grauzone bis 10 MHz, und gerade hier tummeln sich Feldverursacher wie sicherungsanlagen in Kaufhäusern, elektronische Steuerungen und Schaltungen, Amateurfunk, Induktionsfunk, Zeitzeichen, Oberwellen von 50-Hz-Verursachern, Pulsfrequenzen der Handys...
Warum gilt für die niederfrequenten Grenzwerte das praxisfremde Körperstrommodell? Die Verordnung meint, daß die Körperstromdichte von 2 mA/m² auf Dauer unriskant ist. Für DIN/VDE und ÖVE sind 100 mA/m² lebensgefährlich, da spontanes Herzkammerflimmern ausgelöst werden kann. Zwischen Lebensgefahr und unbedenklicher Langzeiteinwirkung liegt nur ein Faktor 50!

Warum gilt als Grundlage für die hochfrequenten Grenzwerte das praxisfremde thermische Modell? Die Erwärmung des Körpers ist doch nicht das einzige Risiko!

Warum werden Hochfrequenzfelder über 6 Minuten quadratisch gemittelt? Mittelwerte sind Mogelpackungen, sie führen zu Unterbewertungen einer vorliegenden Gefahr. Die für biologische Rückschlüsse wichtigen Spitzenbelastungen bleiben unbeachtet.

Was soll die unglaubliche Randanmerkung, daß der Spitzenwert gepulster Felder bis zum 32-fachen der elektrischen und magnetischen Feldstärken betragen darf? Das entspricht dem 1024-fachen der Strahlungsdichte! Und gepulste Felder gelten als biologisch besonders riskant!

Warum werden die gepulsten Strahlen (Radar, Richtfunk, Datenfunk, D-, E- und DECT-Mobilfunknetze...) nicht entsprechend berücksichtigt? Hier laufen weltweite Forschungen auf Hochtouren. Die bisherigen Ergebnisse sind alarmierend. Trotzdem wird weiter aufgerüstet, begünstigt durch die neue Verordnung.

Warum fehlen elektrische und magnetische Gleichfelder? Sie sind unverzichtbarer Teil des Gesamtkomplexes ’Elektrosmog’.

Warum werden Wechselwirkungen und Summationseffekte verschiedener Felder nicht beachtet? Warum nicht Wechselwirkungen mit Umweltrisiken klimatischer, toxischer oder anderer Art? Warum werden Risikogruppen nicht bedacht? Warum nicht Alte, Kranke, Sensible, Schwangere, Kinder, Ungeborene? Warum wird sich an keiner Stelle an den natürlichen elektromagnetischen Feldern orientiert?

Wenn Sie die Elektrosmogverordnung durchlesen, dann tauchen viele weitere „Warum?“ auf.

 Forschungsbedarf

Grundlage der Elektrosmogverordnung sind die Empfehlungen der Strahlenschutz-Kommission SSK, der Strahlenschutzvereinigung IRPA und der Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen ICNIRP.

Bei der biologischen Bewertung beschränkt man sich auf zwei simple Konzepte: Bei der Niederfrequenz wird angenommen, daß sich als Folge starker Feldeinflüsse von außen im Körper künstliche Reizströme bilden. Bei der Hochfrequenz geht man davon aus, daß sich ein Körper in den Feldern erwärmt, ähnlich wie es beim Mikrowellenherd der Fall ist, hält also nur den thermischen Effekt für relevant.

Andere Wirkungen werden ignoriert, obwohl es sie gibt und Wissenschaft wie Praxis immer wieder Nachweise erbringt: Störungen der Zellkommunikation, der Hormonabläufe, der Gehirnströme, des Stoffwechsels, des Immun- und Nervensystems, Beschleunigung des Zell- und Tumorwachstums, Leukämie und Krebs, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Migräne und Schmerzen, Depressivität, Nervosität, Schlafstörungen, Hyperaktivität, Allergien, Alzheimer...

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt: „Zweifelsfrei verstanden haben wir nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen.“ Und: „Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.“

Das nordrheinwestfälische Umweltministerium reagiert auf die Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung: „Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Anzahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. die Entstehung von Kinderleukämie, Gehirntumoren und Brustkrebs, auch unterhalb der Grenzwerte.“ Angela Merkels Bundesumweltministerium: „Die Grenzwerte der Verordnung sind die Folge des aktuellen Wissensstandes.“ Was nicht ausschließt, daß der aktuelle Wissensstand miserabel ist und es mehr Forschungsbedarf als Forschungsergebnisse gibt.

© BAUBIOLOGIE UND UMWELTANALYTIK WOLFGANG MAES


Dipl.-Ing. Hansmartin Kirschmann
VDB-zertifiziertes Ingenieurbüro
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